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This article is published by EvB (Erklärung von Bern), 17-12-2007

G-Star steht in der Verantwortung



Wir berichteten am 18.10.2007 darüber, dass Mitarbeiter der Clean Clothes Campaign vom indischen Jeansfabrikanten FFI verklagt wurden. Hauptauftraggeber des indischen Jeansfabrikanten FFI war das holländische Unternehmen G-Star. Am 6. Dezember 2007 kündigte G-Star als letzter europäischer Kunde seinen Rückzug aus der Fabrik FFI an. G-Star konnte jahrelang auf Kosten der ArbeiterInnen von FFI Jeanskleidung zu Dumpingpreisen produzieren. Die Produktion abzubrechen entbindet das Unternehmen aber nicht von seiner Verantwortung für die ArbeiterInnen. Bisher stammen über 3/4 aller Aufträge an FFI von dieser niederländischen Firma. Es liegen Bestellungen bis Mitte 2008 vor. G-Star muss dafür sorgen, dass darüber hinaus in derselben Region produziert werden kann. G-Star soll sich deshalb frühzeitig dafür einsetzen, dass die NäherInnen allenfalls einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Fabrik bekommen. Längerfristig geht es darum, dass G-Star sicherstellt, dass das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit bei all seinen Lieferanten garantiert wird.

Am 17. Dezember 2007 finden europaweit Proteste gegen den Haftbefehl statt, der gegen die Aktivisten der niederländischen Clean Clothes Campaign (CCC) sowie des India Committee of the Netherlands (ICN) ausgeprochen wurden.

Konfrontieren Sie G-Star mit den Forderungen der Clean Clothes Campaign (CCC):

  • Weitere Aufträge an FFI/JKPL sollen nur platziert werden, wenn FFI
    a) alle Klagen gegen lokale und internationale Organisationen sowie Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit diesem Fall stehen, fallen lässt,
    b) sowie in Dialog tritt mit den VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen (darunter GATWU, Cividep, Munnade and NTUI) mit dem Ziel, die Arbeitsrechtsverletzungen in der Fabrik abzustellen.
  • G-Star soll eine „Exit-Strategie“ entwickeln, um die ArbeiterInnen von FFI/JKPL vor einem Arbeitsplatzverlust zu schützen. G-Star soll ggf. offene Aufträge in anderen Fabriken, die in der Nähe der FFI-Fabrik liegen, platzieren und dafür sorgen, dass diese Fabriken den FFI/JKPL-ArbeiterInnen Arbeitsplätze anbieten. G-Star soll öffentlich machen, dass der Rückzug aus FFI/JKPL direkt mit dem Verhalten von FFI zusammenhängt.
  • G-Star muss FFI darüber transparent in Kenntnis setzen, dass eine Umsetzung des G-Star-Verhaltenskodex nur möglich ist, wenn die Vereinigungsfreiheit vollständig implementiert ist. Die Implementierung der Vereinigungsfreiheit beinhaltet, dass sich alle Gewerkschaften, die dies wünschen, in FFI/JKPL organisieren können und dass FFI/JKPL von jeglichen Aktivitäten Abstand nimmt, die dies erschweren oder verhindern könnten. Ganz praktisch bedeutet dies vor Ort, dass die Anklagen gegen GATWU, NTUI, Cividep, Munnade und die CCC Task Force Tamil Nadu fallen gelassen werden.
  • G-Star muss öffentlich darstellen, dass es mit ihrem Verhaltenskodex unvereinbar ist, NGOs zu kriminalisieren, weil sie Informationen über Arbeitsrechtsverletzungen bekannt machen.
  • G-Star soll sich verpflichten, keine Sozialaudits bei FFI durchzuführen, so lange GATWU, Cividep, Munnade und NTUI mit juristischen Schritten die Möglichkeit genommen wird, ihre Meinung in die Audits einzubringen.
Was können Sie tun?
  • Das Verkaufspersonal im Einzelhandel über diesen Fall informieren.
  • Der Geschäftsführung die Forderungen der CCC übergeben.
  • Den CCC-Brief auf der englischen CCC-Website direkt an G-Star senden.
  • An der CCC-Briefaktion können Sie über diesen Link teilnehmen: www.cleanclothes.org/urgent/07-12-11.htm
  • Geschäfte, die G-Star verkaufen finden Sie über den Link storelocator.g-star.com


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Landelijke India Werkgroep - January 8, 2008